
Marks – Ihre Agentur für barrierefreie Webseiten
Maßgeschneiderte Lösungen für eine benutzerfreundliche und zugängliche Online-Präsenz
Barrierefreiheit für Webseiten ist kein neues Thema, wird jedoch ab 2025 für viele Unternehmen verpflichtend.
Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen in Deutschland laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet, Barrierefreiheit auf den Webseiten gemäß den Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) sicherzustellen. Dieser fordert die Einhaltung bestimmter Standards bei der Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen – einschließlich Internetangeboten.
Ziel ist es, Webseiten so zu gestalten, dass sie von allen Menschen problemlos und effizient genutzt werden können. Die Barrierefreiheitsgesetze sind ein wesentlicher Bestandteil des Diskriminierungsschutzes und gewährleisten, den gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Setzen Sie auf barrierefreie Webseiten mit Marks!
Ihr Ansprechpartner
Florian Kampka
Telefon: 07133 190980
Mail: info@marks.hn
Kostenlosen Barrierefreiheits-Check für Ihre Webseite anfragen
Wir prüfen, ob Ihre Webseite die neuen gesetzlichen Anforderungen ab 2025 bereits erfüllt
Wir sind Ihr Partner für digitale Barrierefreiheit
Wir entwickeln seit über 18 Jahren als Full-Service-Agentur Webanwendungen, die Ihr Unternehmen zukunftssicher und einzigartig machen. Als Experten für barrierefreies Webdesign, SEO und SEA bieten wir Ihnen zuverlässige und innovative Online-Marketing-Lösungen. Unser Team übernimmt alles – von der Konzeption über Design und Programmierung bis hin zur Optimierung und Bewerbung Ihres Webauftritts.
Unser Team von Experten sorgt dafür, dass Ihre Webseite durch ein barrierefreies Webdesign für alle Nutzer zugänglich ist.
Barrierefreiheit bietet erhebliche Potenziale – sie erweitert die Reichweite und fördert eine effektivere Kommunikation mit Ihren Besuchern. Eine barrierefreie Webseite ist für 10 % der Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland unverzichtbar. Aber auch alle weiteren Nutzer profitieren von einer optimierten Bedienbarkeit. Das signalisiert eine herausragende Kundenorientierung und erleichtert gleichzeitig Online-Käufe, Kontaktaufnahmen bzw. die Leadgenerierung und andere zentrale Conversions.
Elemente einer barrierefreien Webseite
Eine Webseite ist dann barrierefrei, wenn sie mögliche Einschränkungen ihrer Nutzer – sei es beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen – ausgleicht und ihre vorgesehenen Mehrwerte dennoch uneingeschränkt zugänglich macht. Sie setzt sich aus verschiedenen grundlegenden Bestandteilen zusammen, welche die Zugänglichkeit für alle Nutzer gewährleisten, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Die Komponenten:
Semantisches HTML
Eine klare und logische Strukturierung des Inhalts durch semantische HTML-Elemente (z.B. Überschriften, Absätze, Listen), die eine einfache Navigation ermöglichen.
Zugängliche Formulare
Formulare sollten benutzerfreundlich sein, mit klaren Labels und Eingabeaufforderungen, die eine fehlerfreie Nutzung ermöglichen.
Alternativtexte für Bilder
Alle relevanten Bilder sollten mit aussagekräftigen Alt-Texten versehen sein, um die Bedeutung des Bildes für Nutzer mit Sehbehinderungen zu vermitteln.
Ausreichender Farbkontrast
Ein hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund sorgt dafür, dass Inhalte auch für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen lesbar bleiben.
Einfache und klare Sprache
Der Einsatz klarer, einfacher Sprache hilft Nutzern mit kognitiven Einschränkungen, den Inhalt besser zu verstehen.
Veränderbare Schriftgrößen
Die Möglichkeit, Schriftgrößen zu vergrößern, ohne die Funktionalität der Seite zu beeinträchtigen, ist für Nutzer mit Sehbehinderungen entscheidend.
Tastaturfreundliche Navigation
Die Seite muss vollständig mit der Tastatur navigierbar sein, sodass alle Funktionen ohne Maus zugänglich sind.
Logisches Fokusmanagement
Der Fokus sollte bei der Tastaturnavigation logisch und konsistent durch die Seite geführt werden, um eine klare Orientierung zu gewährleisten.
Kompatibilität mit Screenreadern
Eine barrierefreie Webseite muss mit Screenreadern kompatibel sein, indem ARIA-Attribute verwendet werden, die eine korrekte Sprachausgabe ermöglichen.
Barrierefreie Medieninhalte
Videos sollten mit Untertiteln und Audiodateien mit Transkripten versehen werden, um auch Nutzern mit Hörbeeinträchtigungen den Zugang zu ermöglichen.
Ihr Ansprechpartner
Florian Kampka
Check zur
Barrierefreiheit
Beachten Sie auch barrierefreie PDFs
PDFs sind wichtige Inhalte, die sich oft auf Webseiten wiederfinden. Auch hierbei ist es wichtig, darauf zu achten, dass diese Dokumente barrierefrei gestaltet werden.
Barrierefreiheit 2025 – wir sorgen für die Einhaltung aller Standards
Unser Expertenteam für barrierefreie Programmierung gestaltet Webseiten, die Nutzererfahrung und gesetzliche Vorgaben optimal vereinen. Wir stellen sicher, dass Ihre Webseite vollständig barrierefrei, funktional und visuell ansprechend ist. Ab 2025 erfüllen wir alle Anforderungen der aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C.
Verlassen Sie sich auf unser Fachwissen, um Ihre Webseite für alle Menschen zugänglich zu machen. Mit uns als Partner demonstrieren Sie Ihr soziales Engagement und erreichen eine breite Nutzerbasis. Barrierefreiheit ist unumgänglich und bedeutet lebenslangen Komfort.
Zusätzlich zur Erstellung barrierefreier Webseiten bieten wir auch Beratungsleistungen an, um Unternehmen bei der Optimierung ihrer bestehenden Webseiten zu unterstützen. Wir führen eine gründliche Analyse durch und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, um die Zugänglichkeit Ihrer Webseite weiter zu verbessern.
Unser Schulungsangebot
Unklar, was digitale Barrierefreiheit bedeutet und worauf Sie bei Webseiten achten müssen? Wir bieten Schulungen in den Bereichen Entwicklung, Design, Content und Redaktion an. Verlassen Sie sich auf unser Fachwissen, um Ihre Webseite für alle Menschen zugänglich zu machen.
Unser Leistungsversprechen — in 5 Schritten zur professionellen barrierefreien Webseite:
Umfassende Analyse
In der gründlichen Anlayse Ihrer bestehenden Webseite ermitteln wir mögliche Hindernisse und identifizieren Bereiche mit Verbesserungspotenzial. Auf dieser Basis beraten wir Sie detailliert zu den notwendigen Anpassungen und Optimierungen.
Planung und Design
Auf Grundlage unserer Analyse und Ihrer Rückmeldungen entwickeln und kalkulieren wir ein Konzept für eine barrierefreie Webseite. Dabei legen wir besonderen Wert auf ein ansprechendes und benutzerfreundliches Design, das gleichzeitig alle gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.
Entwicklung und Umsetzung
Unsere Experten für barrierefreie Webentwicklung setzen das geplante Design um. Dabei stellen wir sicher, dass alle Elemente Ihrer Webseite für alle Benutzer zugänglich sind.
Testen und Qualitätssicherung
Vor dem Go-live führen wir umfassende Tests durch, um sicherzustellen, dass alle Funktionen Ihrer Webseite wie vorgesehen arbeiten und die Barrierefreiheit gewährleistet ist.
Wartung und kontinuierliche Optimierung
Auch nach dem Launch Ihrer Webseite stehen wir Ihnen zur Seite. Wir überwachen die Performance und nehmen bei Bedarf Anpassungen vor, um sicherzustellen, dass Ihre Webseite stets den neuesten Barrierefreiheitsstandards entspricht.
Häufig gestellte Fragen
Bis wann sind die Fristen für die Umsetzung der Barrierefreiheit von Webseiten?
Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen in Deutschland laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet, Barrierefreiheit auf den Webseiten gemäß den Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) sicherzustellen.
Welche Webseiten müssen barrierefrei sein?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für: Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden. B2C-Webshops mit Shop-Funktion. Einzelseiten eines B2C-Webshops, die seit dem 28.06.2025 nicht mehr aktualisiert werden. Ebenso Webseiten mit eingebundener Drittwerbung und Drittanwendungen.
Was zählt für Kleinstunternehmen?
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.
Achtung: Kleinstunternehmen, die mit in den Anwendungsbereich des BFSG fallenden Produkten befasst sind, sind nicht vom Gesetz ausgenommen!
Beratungsangebote für Kleinstunternehmen: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Home/home_node.html
Wo finde ich offizielle Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Es gibt die offiziellen Leitlinien der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und die offizielle Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV).
Warum Barrierefreiheit im Internet wichtig ist?
Barrierefreiheit bietet erhebliche Potenziale – sie erweitert die Reichweite und fördert eine effektivere Kommunikation mit Ihren Besuchern. Sie zeigen soziale Verantwortung und verbessern Ihre Markenwahrnehmung. Eine barrierefreie Website ist für 10 % der Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland unverzichtbar. Aber auch für alle weiteren Nutzer profitieren von einer optimierten Bedienbarkeit.
Welche Produkte sind allgemein barrierefrei zu gestalten?
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
- Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- E‑Book-Lesegeräte
- Router
Welche Dienstleistungen sind barrierefrei zu gestalten?
- Telefondienste
- E‑Books
- Messenger-Dienste
- auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
- Bankdienstleistungen
- elektronischer Geschäftsverkehr
- Personenbeförderungsdienste (für Stadt‑, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)
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Als Ihre Agentur für Barrierefreiheit sorgen wir dafür, dass Ihre Webseite für alle Nutzer zugänglich wird. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass niemand ausgeschlossen wird.
Marks GmbH ⋅ Nordstraße 8 ⋅ 74226 Nordheim
Tel +49 (0) 7133 180980 ⋅ info@marks.hn
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