Marks – Ihre Agentur für bar­rie­re­freie Webseiten

Maß­ge­schnei­derte Lösungen für eine benut­zer­freund­liche und zugäng­liche Online-Präsenz

Bar­rie­re­frei­heit für Web­seiten ist kein neues Thema, wird jedoch ab 2025 für viele Unter­nehmen verpflichtend.

Ab dem 28. Juni 2025 sind Unter­nehmen in Deutsch­land laut Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) ver­pflichtet, Bar­rie­re­frei­heit auf den Web­seiten gemäß den Vor­gaben des Euro­pean Acces­si­bi­lity Act (EAA) sicher­zu­stellen. Dieser for­dert die Ein­hal­tung bestimmter Stan­dards bei der Gestal­tung von Pro­dukten und Dienst­leis­tungen – ein­schließ­lich Internetangeboten.

Ziel ist es, Web­seiten so zu gestalten, dass sie von allen Men­schen pro­blemlos und effi­zient genutzt werden können. Die Bar­rie­re­frei­heits­ge­setze sind ein wesent­li­cher Bestand­teil des Dis­kri­mi­nie­rungs­schutzes und gewähr­leisten, den gleich­be­rech­tigten Zugang zu Infor­ma­tionen und Dienst­leis­tungen für Men­schen mit Beeinträchtigungen.

Setzen Sie auf bar­rie­re­freie Web­seiten mit Marks!

Ihr Ansprech­partner
Flo­rian Kampka
Telefon: 07133 190980
Mail: info@marks.hn

Kos­ten­losen Bar­rie­re­frei­heits-Check für Ihre Web­seite anfragen

Wir prüfen, ob Ihre Web­seite die neuen gesetz­li­chen Anfor­de­rungen ab 2025 bereits erfüllt

Wir sind Ihr Partner für digi­tale Barrierefreiheit

Wir ent­wi­ckeln seit über 18 Jahren als Full-Ser­vice-Agentur Web­an­wen­dungen, die Ihr Unter­nehmen zukunfts­si­cher und ein­zig­artig machen. Als Experten für bar­rie­re­freies Web­de­sign, SEO und SEA bieten wir Ihnen zuver­läs­sige und inno­va­tive Online-Mar­ke­ting-Lösungen. Unser Team über­nimmt alles – von der Kon­zep­tion über Design und Pro­gram­mie­rung bis hin zur Opti­mie­rung und Bewer­bung Ihres Webauftritts.

Unser Team von Experten sorgt dafür, dass Ihre Web­seite durch ein bar­rie­re­freies Web­de­sign für alle Nutzer zugäng­lich ist.

Bar­rie­re­frei­heit bietet erheb­liche Poten­ziale – sie erwei­tert die Reich­weite und för­dert eine effek­ti­vere Kom­mu­ni­ka­tion mit Ihren Besu­chern. Eine bar­rie­re­freie Web­seite ist für 10 % der Men­schen mit Beein­träch­ti­gungen in Deutsch­land unver­zichtbar. Aber auch alle wei­teren Nutzer pro­fi­tieren von einer opti­mierten Bedien­bar­keit. Das signa­li­siert eine her­aus­ra­gende Kun­den­ori­en­tie­rung und erleich­tert gleich­zeitig Online-Käufe, Kon­takt­auf­nahmen bzw. die Lead­ge­ne­rie­rung und andere zen­trale Conversions.

Ele­mente einer bar­rie­re­freien Webseite

Eine Web­seite ist dann bar­rie­re­frei, wenn sie mög­liche Ein­schrän­kungen ihrer Nutzer – sei es beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Ver­ar­beiten von Infor­ma­tionen – aus­gleicht und ihre vor­ge­se­henen Mehr­werte den­noch unein­ge­schränkt zugäng­lich macht. Sie setzt sich aus ver­schie­denen grund­le­genden Bestand­teilen zusammen, welche die Zugäng­lich­keit für alle Nutzer gewähr­leisten, unab­hängig von ihren Fähig­keiten. Die Komponenten:

Seman­ti­sches HTML

Eine klare und logi­sche Struk­tu­rie­rung des Inhalts durch seman­ti­sche HTML-Ele­mente (z.B. Über­schriften, Absätze, Listen), die eine ein­fache Navi­ga­tion ermöglichen.

Zugäng­liche Formulare

For­mu­lare sollten benut­zer­freund­lich sein, mit klaren Labels und Ein­ga­be­auf­for­de­rungen, die eine feh­ler­freie Nut­zung ermöglichen.

Alter­na­tiv­texte für Bilder

Alle rele­vanten Bilder sollten mit aus­sa­ge­kräf­tigen Alt-Texten ver­sehen sein, um die Bedeu­tung des Bildes für Nutzer mit Seh­be­hin­de­rungen zu vermitteln.

Aus­rei­chender Farbkontrast

Ein hoher Kon­trast zwi­schen Text und Hin­ter­grund sorgt dafür, dass Inhalte auch für Nutzer mit ein­ge­schränktem Seh­ver­mögen lesbar bleiben.

Ein­fache und klare Sprache

Der Ein­satz klarer, ein­fa­cher Sprache hilft Nut­zern mit kogni­tiven Ein­schrän­kungen, den Inhalt besser zu verstehen.

Ver­än­der­bare Schriftgrößen

Die Mög­lich­keit, Schrift­größen zu ver­grö­ßern, ohne die Funk­tio­na­lität der Seite zu beein­träch­tigen, ist für Nutzer mit Seh­be­hin­de­rungen entscheidend.

Tas­ta­tur­freund­liche Navigation

Die Seite muss voll­ständig mit der Tas­tatur navi­gierbar sein, sodass alle Funk­tionen ohne Maus zugäng­lich sind.

Logi­sches Fokusmanagement

Der Fokus sollte bei der Tas­ta­tur­na­vi­ga­tion logisch und kon­sis­tent durch die Seite geführt werden, um eine klare Ori­en­tie­rung zu gewährleisten.

Kom­pa­ti­bi­lität mit Screenreadern

Eine bar­rie­re­freie Web­seite muss mit Screen­rea­dern kom­pa­tibel sein, indem ARIA-Attri­bute ver­wendet werden, die eine kor­rekte Sprach­aus­gabe ermöglichen.

Bar­rie­re­freie Medieninhalte

Videos sollten mit Unter­ti­teln und Audio­da­teien mit Tran­skripten ver­sehen werden, um auch Nut­zern mit Hör­be­ein­träch­ti­gungen den Zugang zu ermöglichen.

Ihr Ansprech­partner

Flo­rian Kampka

Check zur
Bar­rie­re­frei­heit

Beachten Sie auch bar­rie­re­freie PDFs

PDFs sind wich­tige Inhalte, die sich oft auf Web­seiten wie­der­finden. Auch hierbei ist es wichtig, darauf zu achten, dass diese Doku­mente bar­rie­re­frei gestaltet werden.

Bar­rie­re­frei­heit 2025 – wir sorgen für die Ein­hal­tung aller Standards

Unser Exper­ten­team für bar­rie­re­freie Pro­gram­mie­rung gestaltet Web­seiten, die Nut­zer­er­fah­rung und gesetz­liche Vor­gaben optimal ver­einen. Wir stellen sicher, dass Ihre Web­seite voll­ständig bar­rie­re­frei, funk­tional und visuell anspre­chend ist. Ab 2025 erfüllen wir alle Anfor­de­rungen der aktu­ellen Web Con­tent Acces­si­bi­lity Gui­de­lines (WCAG) des W3C.

Ver­lassen Sie sich auf unser Fach­wissen, um Ihre Web­seite für alle Men­schen zugäng­lich zu machen. Mit uns als Partner demons­trieren Sie Ihr soziales Enga­ge­ment und errei­chen eine breite Nut­zer­basis. Bar­rie­re­frei­heit ist unum­gäng­lich und bedeutet lebens­langen Komfort.

Zusätz­lich zur Erstel­lung bar­rie­re­freier Web­seiten bieten wir auch Bera­tungs­leis­tungen an, um Unter­nehmen bei der Opti­mie­rung ihrer bestehenden Web­seiten zu unter­stützen. Wir führen eine gründ­liche Ana­lyse durch und ent­wi­ckeln maß­ge­schnei­derte Lösungen, um die Zugäng­lich­keit Ihrer Web­seite weiter zu verbessern.

Unser Schu­lungs­an­gebot

Unklar, was digi­tale Bar­rie­re­frei­heit bedeutet und worauf Sie bei Web­seiten achten müssen? Wir bieten Schu­lungen in den Berei­chen Ent­wick­lung, Design, Con­tent und Redak­tion an. Ver­lassen Sie sich auf unser Fach­wissen, um Ihre Web­seite für alle Men­schen zugäng­lich zu machen.

Unser Leis­tungs­ver­spre­chen — in 5 Schritten zur pro­fes­sio­nellen bar­rie­re­freien Webseite:

Umfas­sende Analyse

In der gründ­li­chen Anlayse Ihrer bestehenden Web­seite ermit­teln wir mög­liche Hin­der­nisse und iden­ti­fi­zieren Bereiche mit Ver­bes­se­rungs­po­ten­zial. Auf dieser Basis beraten wir Sie detail­liert zu den not­wen­digen Anpas­sungen und Optimierungen.

Pla­nung und Design

Auf Grund­lage unserer Ana­lyse und Ihrer Rück­mel­dungen ent­wi­ckeln und kal­ku­lieren wir ein Kon­zept für eine bar­rie­re­freie Web­seite. Dabei legen wir beson­deren Wert auf ein anspre­chendes und benut­zer­freund­li­ches Design, das gleich­zeitig alle gesetz­li­chen Bar­rie­re­frei­heits­an­for­de­rungen erfüllt.

Ent­wick­lung und Umsetzung

Unsere Experten für bar­rie­re­freie Web­ent­wick­lung setzen das geplante Design um. Dabei stellen wir sicher, dass alle Ele­mente Ihrer Web­seite für alle Benutzer zugäng­lich sind.

Testen und Qualitätssicherung

Vor dem Go-live führen wir umfas­sende Tests durch, um sicher­zu­stellen, dass alle Funk­tionen Ihrer Web­seite wie vor­ge­sehen arbeiten und die Bar­rie­re­frei­heit gewähr­leistet ist.

War­tung und kon­ti­nu­ier­liche Optimierung

Auch nach dem Launch Ihrer Web­seite stehen wir Ihnen zur Seite. Wir über­wa­chen die Per­for­mance und nehmen bei Bedarf Anpas­sungen vor, um sicher­zu­stellen, dass Ihre Web­seite stets den neu­esten Bar­rie­re­frei­heits­stan­dards entspricht.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann sind die Fristen für die Umset­zung der Bar­rie­re­frei­heit von Webseiten?

Ab dem 28. Juni 2025 sind Unter­nehmen in Deutsch­land laut Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) ver­pflichtet, Bar­rie­re­frei­heit auf den Web­seiten gemäß den Vor­gaben des Euro­pean Acces­si­bi­lity Act (EAA) sicherzustellen.

Welche Web­seiten müssen bar­rie­re­frei sein?

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz gilt für: Pro­dukte und Dienst­leis­tungen, die ab dem 28.06.2025 in den Ver­kehr gebracht werden. B2C-Web­shops mit Shop-Funk­tion. Ein­zel­seiten eines B2C-Web­shops, die seit dem 28.06.2025 nicht mehr aktua­li­siert werden. Ebenso Web­seiten mit ein­ge­bun­dener Dritt­wer­bung und Drittanwendungen.

Was zählt für Kleinstunternehmen?

Kleinst­un­ter­nehmen, die Dienst­leis­tungen erbringen, sind vom Anwen­dungs­be­reich des Gesetzes aus­ge­nommen. Kleinst­un­ter­nehmen sind Unter­nehmen, die weniger als 10 Per­sonen beschäf­tigen und die ent­weder einen Jah­res­um­satz von höchs­tens 2 Mil­lionen Euro erzielen oder deren Jah­res­bi­lanz­summe sich auf höchs­tens 2 Mil­lionen Euro beläuft.

Ach­tung: Kleinst­un­ter­nehmen, die mit in den Anwen­dungs­be­reich des BFSG fal­lenden Pro­dukten befasst sind, sind nicht vom Gesetz ausgenommen!

Bera­tungs­an­ge­bote für Kleinst­un­ter­nehmen: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Home/home_node.html

Wo finde ich offi­zi­elle Infor­ma­tionen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Warum Bar­rie­re­frei­heit im Internet wichtig ist?

Bar­rie­re­frei­heit bietet erheb­liche Poten­ziale – sie erwei­tert die Reich­weite und för­dert eine effek­ti­vere Kom­mu­ni­ka­tion mit Ihren Besu­chern. Sie zeigen soziale Ver­ant­wor­tung und ver­bes­sern Ihre Mar­ken­wahr­neh­mung. Eine bar­rie­re­freie Web­site ist für 10 % der Men­schen mit Beein­träch­ti­gungen in Deutsch­land unver­zichtbar. Aber auch für alle wei­teren Nutzer pro­fi­tieren von einer opti­mierten Bedienbarkeit.

Welche Pro­dukte sind all­ge­mein bar­rie­re­frei zu gestalten?

  • Com­puter, Note­books, Tablets, Smart­phones, Mobiltelefone
  • Geld­au­to­maten, Fahr­aus­weis- und Check-in-Automaten
  • Fern­seh­ge­räte mit Internetzugang
  • E‑Book-Lese­ge­räte
  • Router

Welche Dienst­leis­tungen sind bar­rie­re­frei zu gestalten?

  • Tele­fon­dienste
  • E‑Books
  • Mes­senger-Dienste
  • auf Mobil­ge­räten ange­bo­tene Dienst­leis­tungen (inklu­sive Apps) im über­re­gio­nalen Personenverkehr
  • Bank­dienst­leis­tungen
  • elek­tro­ni­scher Geschäftsverkehr
  • Per­so­nen­be­för­de­rungs­dienste (für Stadt‑, Vorort- und Regio­nal­ver­kehrs­dienste nur inter­ak­tive Selbstbedienungsterminals)

Kon­tak­tieren Sie uns jetzt!

Als Ihre Agentur für Bar­rie­re­frei­heit sorgen wir dafür, dass Ihre Web­seite für alle Nutzer zugäng­lich wird. Lassen Sie uns gemeinsam sicher­stellen, dass nie­mand aus­ge­schlossen wird.

 

Marks GmbH ⋅ Nord­straße 8 ⋅ 74226 Nordheim

Tel +49 (0) 7133 180980 ⋅ info@marks.hn



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